Steuern sparen
Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen
Seit dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Konkret sind die Arbeitskosten absetzbar, also die Dienstleistung des Handwerkers.
Der Dienstleistungsanteil von Handwerksrechnungen ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich absetzbar, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.
Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
- Welche Leistungen sind absetzbar?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:
Modernisierungsmaßnahmen / Erhaltungsmaßnahmen / Renovierungsmaßnahmen
- Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt
wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer
begünstigt ist.
Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes.
Einreichung der „Quittung“ in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoaus-
zuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.
- Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder
außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden Seit dem 1. Januar 2009 erstattet das
Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienst-
leistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.